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Dr. Ernst Wittmann und Dr. Birgit Wittmann | Credit: DIE NOTARE
Für Fragen zur Immobilienübertragung in der Familie stehen DIE NOTARE Dr. Ernst Wittmann und Dr. Birgit Wittmann sowie das gesamte Team gerne zur Verfügung
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Wittmann
Promotion

Immobilien-Übertragungen in der Familie

30.04.2026 um 11:52, Online Promotion
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DIE NOTARE: Wie Sie Generationenkonflikte vermeiden. Haben Sie auch an Ihre Photovoltaikanlage bei der Immobilienübertragung gedacht?

Die Übertragung von Liegenschaften ist ein einschneidendes Ereignis, insbesondere bei Übergaben innerhalb der Familie kommen oft noch viele Emotionen und Unsicherheiten dazu. DIE NOTARE Dr. Ernst Wittmann und Dr. Birgit Wittmann werden in ihrer Kanzlei häufig mit Übergabs- und Schenkungsverträgen betraut. Mit der Immobilien-Übergabe von Eltern an Kinder werden die Weichen sowohl für die jüngere als auch für die ältere Generation gestellt. Ein guter Übergabevertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er an die konkrete Lebens- und Familiensituation angepasst ist und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.

In einem ersten Beratungsgespräch werden die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung ausgelotet und vorhandene Unsicherheiten besprochen sowie Lösungen dafür entwickelt. So werden allfällige Konfliktpunkte zwischen Jung und Alt durch einen maßgeschneiderten Übergabevertrag bereits im Vorfeld ausgeschaltet. Rechtlich lassen sich nahezu alle Wünsche erfüllen und regeln. Auch an scheinbare Nebensächlichkeiten ist zu denken.

Besteht auf dem Gebäude eine Photovoltaikanlage, sollte diese meist bei den Alteigentümern verbleiben, um nicht Abschreibungen oder einen guten Einspeisetarif zu verlieren. Wichtig ist, beim Notar alles anzusprechen. Ein weiterer Vorteil der Vermögensübertragung zu Lebzeiten besteht darin, viele erbrechtliche Fragen bereits vorab unter Einbeziehung sämtlicher Beteiligten im Vertrag abschließend zu regeln. Einem späteren Erbstreit ist somit der Boden entzogen.

Gestaltungsmöglichkeiten

Bei der Übergabe von Liegenschaften gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, die den Übergeber in der Zukunft absichern. So kann sich dieser gewisse Rechte (insbesondere ein Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht), aber auch Ausgedinge (etwa den Anspruch auf tägliche Verköstigung und Ähnliches) durch den Übernehmer, für sich und seinen Ehepartner auf Lebenszeit oder auch kürzer vorbehalten.

Aber auch die PV-Anlage kann bei den Übergebern verbleiben. Durch eine geschickte Vertragsgestaltung bleiben auch allfällige steuerliche Vorteile des Übergebers diesem weiterhin erhalten.

Beratung

Informieren Sie sich rechtzeitig! DIE NOTARE Dr. Ernst Wittmann und Dr. Birgit Wittmann sowie ihre Mitarbeiter richten im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung besondere Sorgfalt darauf, nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und finden die passende Lösung für Sie: „Wir beraten Sie gerne – die erste Rechtsauskunft ist kostenlos.“

KONTAKT

DIE NOTARE
Dr. Ernst Wittmann, Öffentlicher Notar
Dr. Birgit Wittmann, Öffentliche Notarin
Landstraße 3 | Taubenmarkt
4020 Linz
Tel. 0732 / 25 70 25
Mail: office@dienotare.com
Web: www.dienotare.com

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