Klares Signal gegen Abmahnmissbrauch
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hatte das Verfahren für einen niederösterreichischen Mitgliedsbetrieb finanziert. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat in diesem Musterverfahren zur „Abmahnwelle Google Fonts“ entschieden, dass systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung als rechtsmissbräuchlich gelten. Ansprüche auf Schadenersatz oder Unterlassung nach der DSGVO bestehen daher in solchen Fällen nicht.
Damit wurde Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen geschaffen“, das Urteil setzt ein klares Signal gegen diese missbräuchlichen Abmahnungen!
Start der Abmahnwelle war bereits 2022
Im Sommer 2022 wurden tausende Unternehmen in Niederösterreich und ganz Österreich wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts auf ihren Websites abgemahnt. Begründet wurde dies mit der angeblichen unzulässigen Übermittlung personenbezogener Daten (die IP-Adresse der Nutzer: innen) an Google in den USA. Mit der Abmahnung wurden pauschal 190 Euro pro Website gefordert: 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Anwaltskosten.
Wirtschaftskammer hat Musterverfahren finanziert
Die Wirtschaftskammer hat angesichts dieser Vorgangsweise ein Musterverfahren am Beispiel eines niederösterreichischen Mitgliedbetriebs finanziert, um diese Praxis prüfen zu lassen und um Rechtssicherheit für die Unternehmen herzustellen. Das Gericht stellte klar, dass im gegenständlichen Fall Rechtsmissbrauch vorliegt, da die Klägerin Webseiten automatisiert aufgerufen hatte, um gezielt DSGVO-Verstöße zu provozieren und um daraus finanzielle Vorteile zu ziehen. Sollte gegen das Urteil Berufung eingelegt werden, wird der niederösterreichische Unternehmer selbstverständlich auch weiterhin von der Wirtschaftskammer unterstützt.
Mit dieser Entscheidung bestätigt das Gericht eine Linie, die bereits in mehreren erstinstanzlichen Urteilen vertreten wurde.