Direkt zum Inhalt
Teppiche zusammengerollt
Der Kauf zweier Teppiche wurde einer jungen Kärntnerin zum Verhängnis.
Der Kauf zweier Teppiche wurde einer jungen Kärntnerin zum Verhängnis.
iStock.com/Alexey Krukovsky

AK-Konsumentenschutz: Kärntnerin klagte

09.02.2023 um 09:43, Pia Kulmesch
min read
Ein Möbelhaus zahlte einer jungen Kärntnerin einen ihr zustehenden Betrag nicht aus. Der AK-Konsumentenschutz klagte und war erfolgreich.

Eine Kärntnerin kaufte bei einem schwedischen Möbelhaus zwei Teppich im Wert von 598 Euro. Allerdings handelte es sich dabei um mangelhafte Ware, denn nach kurzer Zeit begannen sie sich aufzulösen. Die Dame wollte die Teppiche zurückgeben – da die Gewährleistung noch galt, wandte sie sich an den Service des Möbelhauses. Schließlich tauschte die Frau die Ware gegen zwei Teppiche einer anderen Marke ein, die allerdings nur 378 Euro kosteten. Den Differenzbetrag von 220 Euro wollte sie sich rückerstatten lassen, jedoch wurde die verunsicherte Konsumentin von einer Möbelhausmitarbeiterin aufgefordert, „die Teppiche zu nehmen, oder sie bekommt gar nicht“, erklärt Claudia Prettner, AK-Konsumentenschützerin.

Arbeiterkammer war zuständige Stelle

Die junge Frau wandte sich an die Arbeiterkammer, da es sich eindeutig um einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung handelte. Die anschließende Klage der Arbeiterkammer war ein voller Erfolg. „Wenn die Ware mangelhaft ist, kann der Verbraucher entweder die Herstellung des mangelfreien Zustands verlangen, den Preis mindern oder den Vertrag auflösen laut Verbrauchergewährleistungsgesetz.“

Claudia Prettner
AK-Konsumentenschützerin Claudia Prettner

more