Länger arbeiten: Regierung hat neue Pensions-Pläne
Um Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen, sollen Personen, die nach dem Regelpensionsalter neben der Pension weiterarbeiten, künftig bis zu einer gewissen Verdienstgrenze keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen. Darauf habe man sich mit dem Grünen Koalitionspartner geeinigt, kündigte ÖVP-Klubobmann August Wöginger gemeinsam mit ÖVP-Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec am Dienstag bei einer Pressekonferenz an.
Dienstnehmeranteil entfällt
Konkret soll der Dienstnehmeranteil der Pensionsversicherungsbeiträge bis zu einem Verdienst in Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze entfallen. Derzeit wäre diese Grenze bei rund 1.000 Euro. Auf ein Jahr gerechnet würden sich arbeitende Pensionisten damit rund 1.200 Euro an Beiträgen ersparen, so Wöginger. Die Maßnahme soll vorerst auf zwei Jahre beschränkt werden und 2025 umfassend evaluiert werden.
Bonus für längeres Arbeiten
Zugleich wird der Bonus für jene Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Antrittsalter nicht in Pension gehen und weiterarbeiten, von 4,2 Prozent auf 5,1 Prozent pro Jahr erhöht. Nachdem der Malus für einen vorzeitigen Pensionsantritt bereits auf 5,1 Prozent erhöht worden sei, werde nun mit der Anhebung der Zuschläge für einen späteren Antritt das Bonus-Malus-System ausgeglichen, so der ÖVP-Klubobmann, "länger arbeiten zahlt sich aus".
Neue Härtefallregel
Eine Härtefallregel soll außerdem harte Konsequenzen bei einer geringen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze bei Erwerbstätigkeit neben der Korridorpension verhindern. Zudem will die Regierung eine verbesserte Information von Personen vor ihrem Pensionsantritt gesetzlich verankern.
Ausschreibung von Vollzeitstellen
Zur Erleichterung von Vollzeitarbeit soll es künftig für Teilzeitbeschäftigte einen Rechtsanspruch auf eine rechtzeitige Information, wenn im Betrieb Vollzeitstellen ausgeschrieben werden, geben. Wenn dies nicht geschieht und daher keine Bewerbung auf die Vollzeitstelle möglich ist, sollen die Arbeitnehmer Schadenersatz in Höhe von 100 Euro geltend machen können.
Ambitionierter Zeitplan
Die Initiativanträge der Regierung sollen im November in den Nationalrat eingebracht werden und wenn möglich noch vor dem Jahreswechsel beschlossen werden, wie Wöginger erklärte. Eine Summe, wie hoch die entgangenen Beiträgen für die Pensionsversicherung sein werden, wollte er nicht nennen, betonte aber, dass die Mindereinnahmen durch Steuereinnahmen sichergestellt würden.