Hinter Gittern: Ex-Ministerin droht Haft
Hochspannung am Wiener Landesgericht für Strafsachen: Am Dienstag dürfte der Prozess gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und einen mitangeklagten Abteilungsleiter im Sportministerium wegen schweren Betrugs sowie Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen zu Ende gehen. Sollte es zu Schuldsprüchen kommen, drohen den Angeklagten bis zu drei Jahre Haft, wobei Karmasin die U-Haft auf die Strafe anzurechnen wäre.
Ex-Politikerin in U-Haft
Die Meinungsforscherin und Ex-Politikerin war am 2. März 2022 fest- und zwei Tage später wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden. Erst am 28. März gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien einer Haftbeschwerde ihrer Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm Folge - Karmasin musste somit immerhin 26 Tage in einer Zelle verbringen.
Widerrechtliche Bezüge
Die Ex-Ministerin soll sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen haben, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit nach ihrer Amtszeit als Familienministerin nahtlos fortsetzte. Von der Anklage umfasst sind 78.589,95 Euro.
Karmasin plädiert auf "nicht schuldig"
Der zweite Anklagekomplex betrifft drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin nach ihrem Ausscheiden aus der Politik den Zuschlag erhielt, indem sie laut Anklage zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu brachte, "von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde" (Anklageschrift). Karmasin hat sich in dem Verfahren, in dem es noch nicht um die ÖVP-Umfragen-Affäre geht, "nicht schuldig" bekannt.