Ein Richter habe Präventivgewahrsam bis zum 5. Jänner angeordnet, weil eine "beharrliche Wiederholung" bei den Straßenblockaden festgestellt worden sei, teilte die Münchner Polizei am Mittwoch mit. Es werde während dieser Zeit aber ständig überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Gewahrsams vorliegen.
Protestaktionen
Für zwei weitere Aktivisten ordnete der Richter demnach einen Gewahrsam bis zum Sonntag (11. Dezember) an. Die Aktivisten hatten sich nach Angaben der Polizei am Dienstag an Protestaktionen in München beteiligt. Dadurch kam es zu Verkehrsbehinderungen unter anderem auf den Autobahnen 9 und 96 sowie am Mittleren Ring und am Abend am Münchner Karlsplatz (Stachus). Die Polizei war nach eigenen Angaben mit mehr als 50 Beamten im Einsatz.