Abschuss: Dem Wolf geht es jetzt an den Kragen
Die Tiroler Landesregierung hat am Mittwoch einen Wolf zum Abschuss freigegeben. Ein Wolf soll in Assling ein Schaf gerissen haben, das durch einen wolfsabweisenden Zaun geschützt war. Die Abschussverordnung gilt für acht Wochen in 39 Jagdgebieten, teilte LHStv. Josef Geisler (ÖVP) mit. Die Abschussverordnung wurde erstmals nach einer im Landtag beschlossenen Gesetzesnovelle nicht mehr auf ein bestimmtes Tier ausgestellt, zudem ist eine DNA-Bestimmung nicht mehr nötig.
Abschussordnung gilt für (irgendeinen) einen Wolf
Nach der Novelle, die im Februar im Landtag beschlossen worden war und mit April in Kraft trat, erfolgt eine Tötung nun mittels Verordnung und nicht mehr per Bescheid. Vorangegangene Bescheide waren vom Gericht mehrmals aufgehoben worden, nachdem Umweltschutzorganisationen diese erfolgreich beeinsprucht hatten. Die Abschussverordnung gilt nun für einen Wolf – und nicht für ein Individuum.
Mehrere Nutztierrisse durch Schadtiere
Laut Land gab es in Osttirol seit Ende April mehrere Nutztierrisse mit Verdacht auf große Beutegreifer, eine Abschussgenehmigung konnte bisher aber nicht erlassen werden. "Schadtiere, die entnommen werden können, sind Wölfe oder auch Goldschakale, die fachgerechte Herdenschutzzäune überwinden oder auf nicht schützbaren Almen mehr als einmal Nutztiere reißen bzw. bei einem einzigen Rissereignis mindestens fünf Schafe töten oder verletzen. Bei ausreichendem Verdacht auf ein Großraubtier muss auch nicht auf das Vorliegen von DNA-Befunden gewartet werden", hieß es seitens der Behörde. Heuer waren bereits zwei verschiedene Wölfe genetisch nachgewiesen worden.
Schutzstatus des Wolfes
Der zuständige LH-Stellvertreter Geisler plädierte einmal mehr für die Senkung des Schutzstatus des Wolfes in der EU.
Der Wolf ist keine gefährdete Tierart und gehört regulär bejagt.