Müssen Patienten im AKH wirklich am Boden schlafen?
In verschiedenen österreichischen Medien wurden am Donnerstag Fotos veröffentlicht, die eine Patientin im Wiener AKH auf zwei Matratzen am Gangboden zeigen, daneben stehen Gangbetten.
Lagerung am Boden ist Vorsichtsmaßnahme
Das größte Krankenhaus Österreichs betonte, eine Unterbringung am Boden auf dieser Station komme nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit den Angehörigen vor. Auch die Tochter der Frau bekräftigte im Gespräch mit der APA, dass dies "die beste Lösung" für ihre Mutter gewesen war. Die demente Frau habe vergessen, dass die nach einem Bruch nicht aufstehen darf, weshalb die Lagerung am Boden "eine Vorsichtsmaßnahme war".
Tochter der Frau sagt: "Nur für eine Nacht"
"Meine Mutter lag in der Nähe des Schwesternstützpunktes, sie konnte dort viel besser beobachtet werden als in einem Zimmer, wo die Tür geschlossen ist", sagte die Tochter. Außerdem sei es "nur für eine Nacht gewesen". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten sich trotz angespannter Personalsituation auch "wahnsinnig bemüht". "Es gab auch eine Sitzwache in der Nacht", betonte die Tochter. Dass Fotos ihrer am Boden liegenden Mutter angefertigt und Medien zugespielt wurden, "finde ich nicht in Ordnung", sagte die Frau.
Patienten sollen nicht aus dem Bett fallen
Die Aufnahmen stammen aus der Uniklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Bilder entstanden in der Nacht auf den 14. Februar. Ein Leintuch wurde als Sichtschutz über die Patientin gespannt. In besagter Nacht mussten laut AKH 29 statt der vorgesehenen 28 Patientinnen und Patienten versorgt werden. Bei der Unterbringung am Boden gehe es darum zu verhindern, dass Patienten, die nach Unfällen verwirrt oder unruhig sind, aus dem Bett fallen. Es handle sich um das gelindeste Mittel zur Abwehr von Fremd- und Selbstgefährdung.
Passiert nur in Ausnahmefällen
"In Ausnahmefällen müssen Maßnahmen, wie Unterbringung in unmittelbarer Nähe des Pflegestützpunktes, an dieser einen unfallchirurgischen Station gesetzt werden", schrieb das AKH. In einem Zimmer sei keine lückenlose Beobachtung durch das Personal möglich. "Patientinnen und Patienten mit kognitiven Einschränkungen, die auf zwei Matratzen ohne Bett untergebracht werden, können direkt überwacht werden, ohne dass sie sich selbst gefährden und ohne dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen erforderlich sind", so die Argumentation des AKH.
Sitzwache für verwirrte Patienten
Aufsichtspersonen für kognitiv eingeschränkte Patientinnen und Patienten wachen über Nacht am Bett, was Betroffene beruhigt und das Pflegepersonal entlastet. Laut der Tochter gab es in der Nacht auch eine Sitzwache für ihre Mutter. Im Vorjahr wurde am AKH bereits für rund 2.000 Pflegetage - von insgesamt 500.000 - eine Sitzwache angefordert. Der Einsatz von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wurde dadurch nach Angaben des Spitals um rund 35 Prozent gesenkt.