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Impfstoff I Credit: APA/Getty Images
APA/Getty Images

Falsche Impfung für Kinder: Keine Strafe für Ärztin

14.02.2023 um 13:13, APA, Red
Weil bei den 33 Kindern keine Gesundheitsschädigung vorliegt, wurde das Verfahren eingestellt.

Nach der Verwechslung zweier Impfstoffe in einer Salzburger Volksschule im Bezirk Hallein im November 2022 hat die Staatsanwaltschaft jetzt das Strafverfahren gegen eine Ärztin und eine Mitarbeiterin eines Gesundheitsamtes wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt.

Keine Gesundheitsschädigung 

Es seien keine schwerwiegenden Impfreaktionen festgestellt worden, sodass es keine Anhaltspunkte für eine über 14 Tage dauernde Gesundheitsschädigung gibt, lautete sinngemäß die Einstellungsbegründung.

33 Kinder wurden falsch geimpft

Am 8. November wurde irrtümlicherweise statt einer Vierfach-Auffrischungsimpfung zum Schutz vor einer Polio-, Diphtherie-, Tetanus- oder Keuchhusten-Erkrankung ein Wirkstoff gegen Humane Papillomaviren (HPV) eingesetzt. 33 Kinder einer zweiten Klasse waren von der Verwechslung betroffen. Der Impfstoff gegen HPV ("Gardasil9") wird grundsätzlich ab dem neunten Geburtstag empfohlen, wurde also in diesem Fall um ein bis zwei Jahre zu früh und damit Off-Label verabreicht.

Bedauerlicher Einzelfall

Die Landessanitätsdirektion informierte nach Bekanntwerden der Verwechslung, dass es in so einem Fall keine Hinweise auf ein erhöhtes Gesundheitsrisiko geben würde. Sie sprach von einem bedauerlichen Einzelfall. Im Normalfall sei aufgrund der standardisierten Abläufe eine Verwechslung sehr unwahrscheinlich. Dass es dennoch dazu gekommen sei, habe wohl damit zu tun gehabt, dass in dieser Schule an jenem Dienstag geplant war, parallel auch ältere Schulkinder gegen HPV zu impfen.

Fachärztin soll Impfstoff nicht kontrolliert haben 

Aufgrund der Anzeige der Eltern eines betroffenen Kindes hat die Staatsanwaltschaft Salzburg Ermittlungen eingeleitet. Wie sich herausstellte, soll die Mitarbeiterin des zuständigen Gesundheitsamtes die Kühlboxen mit den Impfstoffen hergerichtet und die Fachärztin, bevor sie den Impfstoff verimpfte, nicht mehr kontrolliert haben, um welchen Impfstoff es sich tatsächlich handelte.

Klassische Impfreaktionen

In dem Ermittlungsverfahren wurden die Eltern der betroffenen Kinder als Zeugen vernommen. Den Schilderungen zufolge sei es zu klassischen Impfreaktionen gekommen, wie leichte Schwellungen, Rötungen und ein leichter Druck am Oberarm, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburger, Elena Haslinger. Die von den Eltern geschilderten Reaktionen auf die Impfung hätten keine Anhaltspunkte darauf ergeben, dass es sich um eine über 14 Tage dauernde Gesundheitsschädigung gehandelt habe.

Leichtes fahrlässiges Verhalten

Falls nur ein leichtes fahrlässiges Verhalten vorliegt und die Folgen nicht gravierend sind, könne nach dem Strafrecht auch keine Strafe erfolgen. Die Eltern eines betroffenen Kindes haben bei ihrer Zeugeneinvernahme erklärt, dass ihr Kind nach der Impfung über Albträume und Kopfschmerzen geklagt habe. Die Verfahrenseinstellung kann mit einem Fortführungsantrag bekämpft werden.

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