Toter Bub in Tiroler Ache: Vater in U-Haft
Im Fall eines sechsjährigen Buben, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, ist am Donnerstag über den dringend tatverdächtigen 38-jährigen Vater die Untersuchungshaft verhängt worden. Es würden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr vorliegen, teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck die Begründung des Haftrichters mit.
Vorgetäuschter Raub
Der Mann war Montagfrüh festgenommen worden und bestritt die Tat bisher. Ursprünglich war man davon ausgegangen, dass der Vater des geistig beeinträchtigten Kindes auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden war. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Dieser Raub soll laut Anklagebehörde aber nicht stattgefunden haben und stattdessen der dringende Verdacht bestehen, dass der Mann diese angebliche Tat vorgetäuscht hat und stattdessen für den Tod des Buben verantwortlich ist.
Ermittlungen laufen weiter
In zwei Wochen steht eine erneute Haftverhandlung an. Die Ermittlungen würden in der Zwischenzeit fortgesetzt. Dabei werde weiterhin alles berücksichtigt, was den Mann entlasten und den Verdacht anders darstellen könnte, betonte die Staatsanwaltschaft.
Viele Ungereimtheiten
Ins Visier der Ermittler kam der Vater offenbar vor allem deshalb, weil er die Flasche, mit der er angeblich niedergeschlagen wurde, selbst im Kinderwagen mitgeführt haben soll. Dies war offensichtlich bereits auf einem Videobild erkennbar gewesen. Außerdem habe er sein Handy in einen Abfallkübel geworfen. Auch seien die Verletzungen nicht mit der Tat in Einklang zu bringen gewesen. Zudem sei laut Medienberichten der Schrittzähler am Handy nicht zeitgerecht inaktiv gewesen und der Mann habe den angeblichen Räuber erst bei der zweiten Einvernahme genauer beschreiben können. Die Staatsanwaltschaft wollte die Ermittlungsergebnisse unter Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht näher kommentieren.