In Österreich sind zwei Diphtherie-Fälle aufgetreten, eine betroffene Person ist in einem Wiener Krankenhaus gestorben. Der zweite Erkrankungsfall wird ebenfalls in einem Spital in Wien behandelt, teilte das Gesundheitsministerium mit.
Krankheit wird durch Tröpfchen übertragen
Die meldepflichtige Krankheit tritt durch eine Impfung samt Auffrischung alle zehn Jahre hierzulande kaum auf. Seit 2014 wurden aber einzelne Fälle gemeldet, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums. Diphtherie wird durch Gifte (Toxine) von Bakterien - Corynebakterium diphtheriae - verursacht. Die Bakterien werden durch Tröpfchen und engen Kontakt übertragen. Die Inkubationszeit der Erkrankung beträgt in der Regel zwei bis fünf Tage.
Behandlung mit Antibiotika und Antitoxine
Das Krankheitsbild kann von einer lokalen Infektion (Nase, Rachen, Kehlkopfdiphtherie) über eine Infektion der Atemwege bis zu einer schweren toxischen Form (Herzmuskel-, Nieren-, Leberschäden) variieren. Ausreichend geimpfte Personen können C. diphtheriae im Nase-Rachenraum tragen und dieses übertragen, ohne selbst zu erkranken. Behandelt wird die Erkrankung mittels Antibiotika und Antitoxin, informierte das Gesundheitsministerium.
Diphtherie bei Sechsfach-Impfung dabei
Das wirksamste Mittel zur Vorbeugung gegen die Erkrankung und einen schweren Verlauf ist eine Schutzimpfung. Die Grundimmunisierung erfolgt in der Regel bei Kindern im Rahmen der Sechsfach-Impfung mit Kombinationsimpfstoffen gegen Diphtherie-Tetanus-Polio-Pertussis-Hepatitis B-Haemophilus B. Dabei sind drei Impfungen im dritten, fünften und elften bis zwölften Lebensmonat empfohlen. Für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr werden Kombinationsimpfstoffe empfohlen, die Komponenten gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis und gegebenenfalls Polio enthalten.
Impfung alle 10 Jahre auffrischen
Die erste Auffrischungsimpfung ist im siebenten bis neunten Lebensjahr empfohlen, danach alle zehn Jahre, bzw. alle fünf Jahre ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Die zwei Fälle in Österreich wurden laut Ministerium im Rahmen der Meldepflicht "in den vergangenen Tagen" bekannt. Eine Person sei in Folge der Erkrankung verstorben, die zweite befinde sich auf dem Weg der Besserung. Weitere labordiagnostische Abklärungen sind im Gang.