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Radfahrer fährt an einem Auto vorbei
Keine Anklage gegen Klimaschützer nach Tod von Radfahrerin.
Keine Anklage gegen Klimaschützer nach Tod von Radfahrerin.
APA/dpa

Berlin: Klimakleber nicht für Tod von Radfahrerin verantwortlich

13.04.2023 um 12:20, APA, Red
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Nach dem Unfalltod einer Radfahrerin in Berlin und einem durch Klimaproteste verzögerten Rettungseinsatz wird die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben.

Die beiden Klimaschützer seien nicht fahrlässig für den Tod der Frau verantwortlich, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die 44-Jährige war am 31. Oktober 2022 in der Hauptstadt von einem Betonmischer erfasst und überrollt worden.

Tod war nicht zu verhindern

Laut Staatsanwaltschaft wäre die Radfahrerin angesichts ihrer schweren Verletzungen ohnehin nicht mehr zu retten gewesen. Dies habe die Obduktion ihrer Leiche ergeben. Die Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" sollen sich am selben Tag an einer sogenannte Schilderbrücke auf der Stadtautobahn 100 festgeklebt und damit den Verkehr verzögert haben. Die Staatsanwaltschaft musste nun klären, ob der Tod der Radfahrerin hätte verhindert werden können, wenn ein Bergungsfahrzeug - ein sogenannter Rüstwagen - nicht durch den Stau aufgehalten worden und damit früher am Unfallort eingetroffen wäre.

Einsatz wurde verzögert

Die Feuerwehr hatte nach dem Unfall erklärt, dass das Spezialfahrzeug verspätet zum Unfallort gekommen sei, weil es wegen der Blockade lange im Stau gestanden hatte. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge führte die Straßenblockade "tatsächlich zu einer zeitlichen Verzögerung von drei Minuten bei einem Einsatzleiterfahrzeug und von acht Minuten bei dem Rüstwagen".

"Notfallmedizinisch vollkommen korrekt"

Auf deren Eintreffen kam es aber demnach nicht an: Die Notärztin hatte bereits - "notfallmedizinisch vollkommen korrekt" - entschieden, dass eine Anhebung des Betonmischers durch den Rüstwagen den Zustand der Fahrradfahrerin eher noch verschlechtert hätte. Die Sofortrettung durch Wegfahren des Lastwagens war daher der Anklagebehörde zufolge "in jedem Fall - und also unabhängig von der Verfügbarkeit des Rüstwagens - die sinnvollere Vorgehensweise".

Obduktion gab Aufschlüsse

Zudem ergab die Obduktion demnach, dass die Frau durch den Unfall mit dem Betonmischer bereits so schwere Verletzungen erlitten hatte, "dass ihr Leben ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können". Die Staatsanwaltschaft will deshalb keine Anklage wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts gegen die Aktivisten erheben, sondern wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Rechtliche Konsequenzen

Der Fall hatte in ganz Deutschland für Schlagzeilen und Diskussionen gesorgt. Die Gruppe "Letzte Generation" wurde heftig für ihre Aktionen kritisiert. Ganz ohne strafrechtliche Folgen bleibt die Aktion am 31. Oktober 2022 auch nicht: Die Staatsanwaltschaft hat gegen die beiden Aktivisten Anklage wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben. Sie sollen sich deshalb vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

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