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Scooter steht in Wien auf einem Gehsteig
Strengere Regeln für Leihscooter in Wien.
Strengere Regeln für Leihscooter in Wien.
APA/Themenbild

Ab 19. Mai gelten strengere Regeln für Leihscooter

03.05.2023 um 14:39, APA, Red
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Ab 19. Mai dürfen E-Leihscooter in Wien nicht mehr auf dem Gehsteig geparkt werden. Auch Sperrzonen und Langsamfahrzonen sind geplant.

In Wien gelten strengeren Regen für die Betreiber von E-Leih-Scootern nun ab 19. Mai. Ab dann ist etwa das Parken am Gehsteig verboten. Es wird fixe Anmiet- bzw. Abstellflächen geben, auch Sperrzonen und Langsamfahrzonen sind geplant. Andere Punkte wie etwa die Reduktion der Höchstzahl der Roller können erst in den Verträgen mit den Betreibern festgeschrieben werden. Diese wird es erst geben, wenn ein laufender Rechtsstreit um die Konzessions-Vergabe entschieden ist.

Schwedischer Betreiber "Voi" ist neu

Die Stadt Wien hatte in den vergangenen Wochen vier Verleiher von E-Scootern für die Bundeshauptstadt per EU-weiter Ausschreibung gesucht. Beworben haben sich jedoch fünf Anbieter. Zum Zug kamen die etablierten Anbieter "Bird", "Lime" und "Link". Neu mit dabei ist der schwedische Betreiber "Voi". Die Firma "Tier-Mobility", die im Verfahren keine Konzession zugesprochen bekommen hat, zog vor Gericht. Der geplante Startschuss für die Neuregelung Anfang Mai musste verschoben werden.

Nur 500 E-Scooter in der City

In den Veträgen soll die Reduktion der Gefährte in jenen Bereichen fixiert werden, in denen es ein Überangebot gibt. Kommuniziert wurde bereits, dass die Maximal-Anzahl in der Inneren Stadt insgesamt 500 E-Scooter betragen darf. In den Bezirken Leopoldstadt bis Alsergrund und Brigittenau sollten in Zukunft insgesamt 1.500 Roller stehen dürfen.

Mehr Roller in den Außenbezirken

Dafür soll die Versorgung der Außenbezirke verbessert werden. Auch die Einrichtung eines "Dashboards", das permanent aktuell die Standorte der Scooter anzeigt, wird erst in den jeweiligen Vereinbarungen festgeschrieben. Zudem gibt es technische Anforderungen für die Leihfahrzeuge, also etwa vorgeschriebene Blinker.

Neue Regeln ab 19. Mai

Ab 19. Mai dürfen die Leih-Scooter dann nicht mehr am Gehsteig abgestellt werden. Für die Anmietung bzw. die Rückgabe wird es fixe Abstellflächen an Hotspots geben. Diese sind markiert. Wer seinen E-Sooter in der Umgebung von 100 Meter abstellen möchte, kann seine Miete dort nicht beenden. Das Abstellen außerhalb ist nur dort möglich, wo keine solche Stellfläche in der Nähe ist - und dann eben nicht am Gehsteig, sondern etwa in der Parkspur auf der Straße. Bis zum Jahresende sollen 200 der fixen Scooter-Areale eingerichtet werden. 2024 kommen 100 weitere dazu. Falsch abgestellte Roller müssen von den Betreibern unverzüglich entfernt werden.

Sperrzonen vor Spitälern

Auch Sperrzonen werden schon ab 19. Mai definiert. Im Bereich von Krankenanstalten, in Parks oder auf Märkten funktionieren die Leihgefährte künftig nicht mehr. Langsamfahrbereiche wiederum wird es etwa in Begegnungszonen oder Wohnstraßen geben. Die Geschwindigkeit wird dort automatisch gedrosselt. Kontrolliert wird die Einhaltung der Regeln von den Organen der Parkraumüberwachung - also den sogenannten Parksheriffs.

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