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Ein Richter schwingt den Hammer im Gerichtssaal.
Der 25-Jährige wird wegen Vergewaltigung verurteilt.
Der 25-Jährige wird wegen Vergewaltigung verurteilt.
gorodenkoff/istockphoto.com

Vergewaltigung: 25-Jähriger streitet Tat ab

22.09.2023 um 15:46, APA, Red
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Im Grazer Landesgericht kam es am vergangenen Freitag zu einer Verurteilung. Ein 25-Jähriger ist wegen Vergewaltigung angezeigt worden. Er streitet die Tat ab.

Ein 25-Jähriger ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Er soll sich im Oktober 2022 am WC eines Lokals in der Weststeiermark an einer jungen Frau vergangen haben. Während der Beschuldigte vor Gericht die Tat abstritt, machte die junge Frau glaubhafte Angaben. Die Schöffen sowie Richterin Julia Riffel hatten daher keinen Zweifel an seiner Schuld. Der Mann fasste vier Jahre Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter streitet Vergewaltigung ab

Mit einem T-Shirt mit dem Aufdruck "Fuck off" hatte der Angeklagte schon zu Beginn des Verhandlungstermins das Aufsehen des beisitzenden Richters und der Richterin auf sich gezogen. "Ich hatte kein anderes frisches T-Shirt mehr", meinte der 25-Jährige. Er stritt ab, die Schülerin vergewaltigt zu haben. Im Gegenteil: Sie habe ihn im Lokal geküsst, was auch Zeugen so beobachtet hatten. Bei den Angaben, was sich am WC des Lokals abgespielt hatte, gingen die Aussagen aber auseinander.

Mann an Frau vergangen

Die Schülerin sei von dem Mann nach ihrem Toilettengang überrascht worden, sagte sie bei der kontradiktorischen Einvernahme, von der beim Prozess ein Video gezeigt wurde. Er habe sie in die Kabine zurückgeschupft, sei ihr nach und habe abgesperrt. Weder ihre Zurückweisungen noch mehrmalige Äußerungen, dass sie das nicht wolle, hielten ihn demnach vom Weitermachen ab.

Urteil nicht rechtskräftig

Nach kurzer Beratung waren sich die Schöffen und der Richtervorsitz einig: Der Angeklagte wurde wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Haft und 5.000 Euro Schmerzengeld für die junge Frau verurteilt. "Es ist irrelevant, von wem der Kuss davor ausging und selbst wenn sie am Anfang noch ja gesagt hat: Sobald sie einmal nein sagt, ist es nein und alles weitere dann eine Vergewaltigung", erklärte die Richterin. Der Beschuldigte zeigte sich überrascht und erbat drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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