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Vier lachende Teenager | Credit: shutterstock.com/SydaProductions
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Fragen zum Thema Jugendschutz

30.01.2024 um 10:40, Online Promotion
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SPIELREGELN. Was darf ich als Teenager in welchem Alter? Das Jugendschutzgesetz gibt die Regeln vor. Hier sind konkrete Fragen und ihre Antworten!

Ich bin letztes Monat 16 geworden. Darf ich jetzt wirklich fortgehen, so lange ich will?

Im Jugendschutzgesetz sind je nach Alter bestimmte Zeiten festgelegt, bis zu denen du dich ohne Aufsichtsperson an öffentlichen Orten aufhalten darfst. Diese Ausgehzeiten sind ein äußerster Rahmen, innerhalb dessen deine Eltern mit dir vereinbaren können, wann du zu Hause sein musst. Das kann auch früher sein, als im Gesetz steht. Für dich gilt die Vereinbarung, die du mit deinen Eltern getroffen hast.

Ab wann darf man nach dem Jugendschutzgesetz rauchen und Alkohol trinken?

Wenn du unter 16 bist, darfst du alkoholische Getränke weder kaufen noch konsumieren. Aber auch zwischen 16 und 18 darfst du Alkohol nur in Form von Wein, Bier und Sekt kaufen und konsumieren. Harte Drinks (auch in Form von Mischgetränken - Alkopops) darfst du erst ab 18 Jahre kaufen und konsumieren. Unter 18 heißt es auch Finger weg von Zigaretten, E-Shishas, E-Zigaretten und Wasserpfeifen und den dafür notwendigen Tabaken, Melasse-Mischungen und Liquids; auch kaufen darfst du Zigaretten, Wasserpfeifen, E-Shishas, E-Zigaretten und die dafür notwendigen Tabake, Melasse-Mischungen und Liquids erst ab 18 Jahren.

Was passiert, wenn ich mich nicht an das Jugendschutzgesetz halte?

Wenn du dich nicht an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hältst, hast du mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:

  • Ermahnung
  • Aussprache mit einem Jugendberater
  • Geldstrafe von 200 bis 300 Euro

Auch Erwachsene müssen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einhalten, sonst werden sie zur Kasse gebeten. Außerdem macht sich z.B. auch ein Wirt, der Jugendlichen unter 16 Jahren Alkohol ausschenkt, strafbar!

Ich bin 15 und habe eine Freundin, die schon 18 ist. Muss ich die Ausgehzeiten auch dann einhalten, wenn ich mit ihr unterwegs bin?

In Begleitung einer Aufsichtsperson darfst du dich auch außerhalb der gesetzlich festgelegten Ausgehzeiten an öffentlichen Orten oder in Lokalen aufhalten. Aufsichtspersonen sind in erster Linie deine Eltern; diese können aber auch andere Erwachsene beauftragen, ein Auge auf dich zu haben. Das kann also prinzipiell auch eine schon volljährige Freundin sein. Um im Falle einer Kontrolle nachweisen zu können, dass deine Eltern ihr die Aufsicht übertragen haben, muss deine erwachsene Freundin (Aufsichtsperson) eine schriftliche Bestätigung deiner Eltern bei sich haben. (Musterformular downloadbar unter www. jugendschutz-ooe.at)

Kontakt

JugendService des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
info@jugendschutz-ooe.at
www.jugendschutz-ooe.at

Logo Jugendschutz OÖ | Credit: JugendService des Landes OÖ

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