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AGB

16.11.2022 um 12:08, Mario Markus
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Der Auftrag kommt zwischen dem Kunden und der Weekend Magazin GmbH zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart zwischen der Firma Weekend Magazin GmbH, im Folgenden Auftragnehmer, und dem Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt.

1. Maßgeblich für Aufträge sind nachstehende Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Preisliste. Abweichende sowie mündliche Vereinbarungen sind ungültig, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Durch die Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den Geschäftsbedingungen einschließlich jeweils gültiger Preisliste einverstanden. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite des Auftragnehmers unter AGB abrufbar und wird dem Auftraggeber auf Wunsch zugesandt. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.

2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskassa zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch gebuchte Aufträge ohne Angabe von Gründen jederzeit vor dem jeweiligen Erscheinungstermin zu stornieren. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall das Recht auf Rückerstattung eines allfällig im Voraus bezahlten Entgelts zu. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers aus der Stornierung eines gebuchten Auftrages durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Die Stornierung der Schaltung eines einzelnen Inserats/eines einzelnen Auftrags lässt ein Auftragsverhältnis hinsichtlich anderer Schaltungen/Werbemittel/Warenproben etc. unberührt.

3. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar, es sei denn, dass sie ein anderes Fälligkeitsdatum aufweisen, vorbehaltlich Punkt 2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. sowie Mahn-, Einziehungs-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten verrechnet. Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit eines Auftrags mit seiner Zahlung trotz üblicher Mahnung in Verzug bleibt, kann die weitere Durchführung von Aufträgen abgelehnt werden, wobei die Zahlungsverpflichtungen aufrecht bleiben. Inkassoberechtigung haben nur Mitarbeiter mit entsprechender Legitimation. Alle Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind. Allfällige Einwendungen des Auftraggebers gegen Rechnungen müssen schriftlich binnen vier Wochen nach Rechnungserhalt beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt.

4. Aufgrund von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt nur teilweise durchgeführte Aufträge werden dem Auftragnehmer anteilig laut gültiger Preisliste verrechnet.

5. Für den Inhalt der Inserate, beigelegten Werbemittel, Drucksachen, Online-Werbeflächen oder Warenproben ist ausschließlich der Auftraggeber haftbar, welcher den Auftragnehmer diesbezüglich schad und klaglos hält. Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte und in Online-Werbeflächen enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Auftraggeber garantiert, dass er der berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videomaterial, etc) ist. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt und hält den Auftragnehmer im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Inserate und Online-Werbeflächen mit „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen. Der Auftraggeber garantiert, dass er sich mit allen für die von ihm beauftragte Veröffentlichung relevanten Rechtsvorschriften vertraut gemacht hat und die beauftragte Veröffentlichung keine dieser Bestimmungen verletzt, insbesondere garantiert der Auftraggeber, dass er sowohl über die für Printausgabenveröffentlichung als auch über die für dauerhafte (unbefristete) digitale Zugänglichmachung (einschließlich ePaper und digitalen Archiven) erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche, die aus einer von ihm beauftragten Veröffentlichung resultieren, und hinsichtlich jeglicher diesbezüglicher zivil-, straf- oder verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme des Verlags oder seiner Leute vollständig schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.

6. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche dem Auftraggeber durch verminderte Verteilungsanzahl, nicht termingerechte Verteilung oder sonstige Abweichungen vom bestätigten Auftrag entstehen können. Der Auftraggeber verzichtet auf alle Schadensersatzansprüche.

7. Mängelrügen von Beilagenaufträgen sind vom Auftraggeber bei sonstigem Ausschluss schriftlich, und zwar eingeschrieben unter der Anschrift Zamenhofstraße 9, 4020 Linz oder per E-Mail an salesoffice@weekend.at innerhalb 48 Stunden, gerechnet vom bestätigten Verteilungszeitraum, geltend zu machen, und zwar unter konkreter Beschreibung des Ortes, der Straßen, Hausnummern, Namen etc. Der Auftragnehmer ist berechtigt, innerhalb von weiteren 48 Stunden die Mängel zu beheben. Verspätete Mängelrügen werden nicht anerkannt und sind ausgeschlossen, da eine Überprüfung nur ausschließlich und unmittelbar nach einer Verteilung möglich ist.

8. Bei nicht termingerechter Anlieferung des Beilagenmaterials wird die Beilage zum nächsten Termin (durch den Auftragnehmer) beigelegt.

9. Die Anlieferung des Beilagenmaterials (Beilage, TOC, Flappe, Banderole, o. ä.) muss auf Kosten des Auftraggebers spätestens zwei Wochen vor Erscheinen der Ausgabe erfolgen. Die rechtzeitige Lieferung des Beilagenmaterials, gebündelt oder paketiert, mit erkenntlicher Unterteilung zu je 50 oder 100 Stück an unser zuständiges Lager, frei Haus, obliegt dem Auftraggeber. Die Übernahme von Material erfolgt ohne Gewähr, da wir die angelieferte Stückzahl nicht überprüfen können. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sein Werbematerial gleichzeitig mit anderen Werbematerialien beigelegt wird.

10. Für die Annahme von Aufträgen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, der Auftraggeber hat die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich schriftlich davon abhängig gemacht. Platzierungswünsche und Konkurrenzausschlüsse sind für den Auftragnehmer nur im Falle der Leistung eines Zuschlags bindend. Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Der Auftragnehmer haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie, reproreife Vorlagen für den Zeitungsdruck beigestellt werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Übertragungsfehler. Auf Wunsch werden gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für ein Inserat vom Auftragnehmer angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu beim Auftragnehmer erstanden werden. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch an den Auftraggeber übersandt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen und dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige. Für Druckfehler wird keine Gewähr und kein Ersatz geleistet. Für allfällige Schäden, die durch Fehler im Inserat / Promo (Satz, Druck etc.) entstehen, kann der Auftragnehmer zu keiner wie immer gearteten Gewähr- und Schadenersatzleistung herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Satzfehler oder sonstige Irrtümer in kostenlosen PR-Artikeln berechtigen den Auftraggeber nicht, von der Anzeigenrechnung Abzüge vorzunehmen oder die vollständige Bezahlung derselben zu verweigern. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung von Reprovorlagen, Filmen oder Druckvorlagen endet 1 Woche nach Erscheinen der Einschaltung. Für Verlust oder Beschädigung der Druckunterlagen wird keine Haftung übernommen. Bei telefonisch oder fernschriftlich aufgegebenen Anzeigen oder Textänderungen können keine Reklamationen bezüglich Hör- und Satzfehler anerkannt werden. Sollte wegen höherer Gewalt der geplante Erscheinungstermin nicht eingehalten werden können, so akzeptiert der Auftraggeber einen späteren Erscheinungstermin. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Schwankungsbreiten in der Verteilung bis – 5 % keiner Preisminderung unterliegen. Mängelrügen bei Insertions- oder PR-Aufträgen sind vom Auftraggeber bei sonstigem Ausschluss schriftlich, und zwar eingeschrieben oder per Telefax bis längstens Freitag nach dem Erscheinungstermin der bezugshabenden Ausgabe, geltend zu machen unter der im Punkt 7 genannten Anschrift. Wenn ein Inserat auf der Titelseite oder auf der Rückseite platziert ist und von einer Sonderwerbeform (Tip-On-Card, Banderole, Flappe) teilweise überdeckt wird, berechtigt dies den Auftraggeber nicht, von der Anzeigenrechnung Abzüge vorzunehmen oder die vollständige Bezahlung derselben zu verweigern. Verrechnung: Entspricht die vom Auftraggeber übergebene Druckunterlage nicht den Abmessungen des vereinbarten Inserats, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der tatsächlich notwendigen über die vereinbarten Abmessungen hinausgehenden Abmessungen. Wird die vereinbarte Inseratengröße aufgrund der Druckunterlage nicht erreicht, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Etwaige Satz- und Gestaltungskosten werden in Rechnung gestellt.

11. Online-Werbeflächen: Als Werbefläche im Sinne dieser AGB wird jede grafische, schriftliche oder audiovisuelle Darstellung werblicher Inhalte durch den Auftraggeber auf einem der durch den Auftragnehmer vermarkteten Online-Portalen verstanden, sei es in Form eines Bildes, eines Textes, einer audiovisuellen Sequenz oder einer Kombination der vorgenannten, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung z. B. als Bannerwerbung, Button oder Link. Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigte Grafik- und/oder audiovisuelle Datei in den vom Auftragnehmer vorgegebenen Standardformaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbefläche, spätestens aber drei Werktage davor, zur Verfügung. Später als drei Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung der Werbefläche sind Änderungen, insbesondere von Größe, Format, Ausstattung und Platzierung der Werbeschaltung, nur nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer möglich. Dies gilt auch für entsprechende Änderungen der bereits geschalteten Werbefläche zu Zwecken der Kampagnen-Optimierung. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Unterlagen werden ihm nur auf Verlangen, auf seine Kosten und seine Gefahr zurückgesandt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Veröffentlichung der Werbefläche erforderlich ist. Die Pflicht der Aufbewahrung der Mittel endet für den Auftragnehmer drei Monate nach Kampagnenende. Der Auftragnehmer gewährleistet die richtige und vollständige, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Darstellung der Werbefläche. Sofern eine solche nicht gegeben ist und die mangelhafte Darstellung nicht auf der Fehlerhaftigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Materialien beruht, sondern vom Auftraggeber zu vertreten ist, ist der Auftraggeber auf eigene Kosten und nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch berechtigt. Schlägt eine Verbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Auftraggeber erst nach weiterer angemessener Fristsetzung eine Preisminderung verlangen. Darüber hinaus stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbeflächen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich binnen drei Tagen ab erstmaliger Schaltung bei sonstigem vollständigen Verlust aller Rechte schriftlich zu rügen.

12. Storno: Eine Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist ausschließlich schriftlich möglich. Bei Stornierung eines Auftrags werden dem Auftraggeber 50 % des stornierten Auftragswertes in Rechnung gestellt. Die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist nur bis 48 Stunden vor Anzeigenschluss möglich, bzw. von Sonderwerbeformen (Beilage, Beihefter, Flappe, Banderole, Sachet, TOC, Druckstrecke) nur bis sechs Wochen vor Erscheinungstermin zulässig. Der Auftraggeber kann auf die Durchführung einer Sonderwerbeformmaßnahme oder die Schaltung eines Inserats bzw. einer Online–Werbefläche durch den Auftragnehmer auch nach Ablauf der genannten Stornofristen verzichten, in diesem Fall bleibt der Entgeltanspruch des Auftragnehmers jedoch zur Gänze erhalten. Eine Anrechnung des zu bezahlenden Honorars auf spätere Aufträge des Auftraggebers findet nicht statt.

13. Der Abruf von Aufträgen hat innerhalb von längstens 12 Monaten nach Auftragserteilung zu erfolgen.

14. Geheimhaltung: Der Auftraggeber verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrags bekannt werden oder die er sonst durch die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer von diesem erhält. Er verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung wirkt auch über das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus.

15. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist die Stadt Linz.

16. Stand: Jänner 2022

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