
Extra Kosten fallen dann an, "wenn der Bankomatbetreiber keine 'echte' Bank ist, sondern die Automaten von sogenannten Abwicklungsgesellschaften betrieben werden", so die Arbeiterkammer. Diese Spesen würden der EU-Verordnung für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr widersprechen. In einem Nicht-Euro-Land muss man mitunter mit hohen Spesen rechnen. Wer die Kreditkarte in einem Nicht-Euro-Raum zückt, zahlt sogenannte Manipulationsgebühren von 1,5 bis zu zwei Prozent vom eingekauften Betrag.
Extra Gebühren
Bargeld mit der Kreditkarte abzuheben, ist laut AK nicht ratsam: "Im Inland und somit im Euro-Raum fallen drei Prozent vom abgehobenen Betrag an, mindestens aber 2,50 bis vier Euro. Wer im Nicht-Euro-Raum abhebt, zahlt zusätzlich zu den Spesen noch die Manipulationsgebühr von bis zu zwei Prozent."
Werden einem im EU-Ausland bei der Bankomatabhebung Spesen verrechnet, soll man diese bei der Hausbank beeinspruchen, so die AK. Die Bankomatabhebung dürfe nämlich nicht mehr kosten als im Inland.