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Ihr Recht auf die Papierrechnung

13.10.2014 um 11:26, A B
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Zwei Drittel der Österreicher bevorzugen nach wie vor die gute alte Papierrechnung. Zusätzliche Kosten für den Konsumenten dürfen dadurch nicht entstehen.

Wir leben in rasanten Zeiten. Ständig online und rund um die Uhr am Smartphone erreichbar zu sein ist ebenso selbstverständlich ­geworden wie das tägliche Zähneputzen. Und trotzdem: Bei einigen Dingen des Alltags hat sich das Analoge ­bewährt. Rechnungen sind so ein Fall. Nicht zuletzt heißt es: Papier ist geduldig.

Rechtliche Lage

Kennen Sie das auch? Viele Unternehmen sparen sich den Postweg und die damit entstehenden Kosten. Sie wälzen die Verantwortung, sich um die Rechnung zu kümmern, einfach auf die Konsumenten ab. Entweder versenden sie die Rechnungen per E-Mail und sparen sich dadurch Papier, Druckkosten und Porto. Oder sie lassen ihre Kunden die wichtigen Dokumente überhaupt selbst im Internet abrufen. Die Kosten fürs Ausdrucken bleiben beim Konsumenten hängen. Dabei ist die Zustellung einer Rechnung eine Bring- und keine Holschuld. Nur: Vielen ist es nicht bewusst, dass zusätz­liche Kosten bei Bestehen auf eine Papierrechnung in ­Österreich rechtlich nicht ­gedeckt sind.

Sieben Jahre

Die Grund­sätze ordnungsmäßiger Buchführung besagen, dass man Rechnungen, wenn man Unternehmer ist, sieben Jahre lang aufbewahren muss. Im Falle einer schadhaften ­Festplatte oder eines Total-Crashs des Computers wird es – bei Nichtausdrucken – problematisch. Auch für ­Privatpersonen ist es ratsam, Rechnungen sorgsam aufzubewahren: Es könnte ja ein Garantiefall auftreten.

Mehrheit für Papier

Eine Umfrage des IFES-Instituts im Frühling dieses Jahres quer durch alle Bevölkerungsgruppen zeigte, dass sich mehr als zwei Drittel der Österreicher weiterhin eine Rechnung auf Papier wünschen würde. Und das ist ihr gutes Recht: Zusätzliche Kosten für den Konsumenten oder Zahlscheinentgelte sind nämlich unzulässig!

Frage der Zustellung

Eine Papierrechnung gilt als zugestellt, wenn sie im Postkasten ist. Ausnahme: Man ist für längere Zeit verreist oder im Krankenhaus. Bei einer elektronischen Rechnung sieht die Sache anders aus: Sobald sie in der Mailbox abrufbar ist, gilt sie als angekommen. Der Kunde muss einer Zustellung per E-Mail aber vorher zustimmen! Weil E-Mails theoretisch überall abgerufen werden können, spielt die tatsächliche Anwesenheit des Empfängers im Inland keine Rolle.

Diskret und sicher

Vor allem bei wichtigen Dokumenten wie Rechnungen und Versicherungspolizzen gilt die postalische Zustellung nach wie vor als Favorit. Klar, denn vertrauliche Angaben sollten auch vertraulich behandelt werden – ohne unerwünschte Mitleser und außer Reichweite von Datenklau. Sicher verschlossen in einem Kuvert, überbracht von verlässlichen Zustellern – bei wichtigen Dingen setzen die Österreicher auf die bewährte Form.

Nachteile unzulässig

Konkret gab ein Viertel der Befragten an, bei einer Papierrechnung mit Nachteilen gestraft zu werden. Rechtlich ist dies nicht gedeckt, wie der Oberste Gerichtshof feststellte. Auch fälschlich verrechnete Entgelte für Papierrechnungen aus der Vergangenheit kann man vom Unternehmen zurückfordern!

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